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Studienangebote

Fördermöglichkeiten

Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung, wie Studien- und Prüfungsgebühr, Fahrtkosten, Studienliteratur etc. sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

Ausgaben für die eigene Berufsausbildung, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden, können bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Nähere Informationen gibt Ihnen Ihr Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

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